Allgemeine Fragen

  • Ist der Verein ein offizielles Angebot der Schule?

    Nein, der Verein ist strenggenommen eine private Institution, die nichts mit der Schule zu tun hat. Dies trifft aber auch auf andere „Schulvereine“ wie z. B. Fördervereine zu.

    Unabhängig davon sind wir fester Bestandteil der Schullandschaft und kooperieren eng mit der Schulleitung. Von Schulseite aus werden wir entsprechend unterstützt in unserer Arbeit. Es wird von allen Beteiligten gewünscht, dass alle SuS der Oberstufe Mitglied im Verein werden.

  • Muss mein Sohn / meine Tochter Mitglied werden?

    Nein, die Mitgliedschaft in unserem Verein ist keine Pflicht. Es ist also selbstverständlich möglich, die Oberstufe des GymSL auch ohne eine Mitgliedschaft bei uns zu besuchen.

  • Gibt es Nachteile einer Mitgliedschaft?

    Der einzige Nachteil, der mit einer Mitgliedschaft einhergeht, ist die Pflicht, die durch den Jahrgang selbst festgelegten Beiträge zu bezahlen.

    Das gleicht sich jedoch aus, da die Unkostenbeiträge (wie z. B. für den Abiball oder Jahrbuch) für Mitglieder deutlich geringer ausfallen.

  • Bestehen Risiken durch die Mitgliedschaft (Haftung)?

    Nein. Sollte es zu finanziellen Problemen kommen, kann nicht auf die Mitglieder zugegangen und ein Ausgleich durch das Privatvermögen eingefordert werden. Unsere Satzung lässt nach §6 (14) eine Einmalzahlung von 50€ zu, falls die Abteilung (also der Jahrgang) in finanzielle Schieflage gerät und diese durch eine Einmalzahlung abgewendet werden kann. Diese Zahlung kann im Rahmen der dreijährigen Oberstufe maximal 2x eingefordert werden. Es besteht also im Worst-Case das Risiko, 100€ zahlen zu müssen. Dies ist in der Vereinsgeschichte bisher noch nie zur Anwendung gekommen. In der Zeit vor dem Verein kam es jedoch tatsächlich zu Nachzahlungen, die diesen Betrag weit überstiegen. Durch die Vorschrift wird das Risiko, nachzahlen zu müssen, also begrenzt und nicht erst geschaffen!

  • Ich möchte nicht in den Verein eintreten bzw. dass mein Kind eintritt. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    Für die Schullaufbahn gibt es keine Nachteile. Die zusätzlichen Veranstaltungen und Angebote rund um das Abitur (Abiball, Jahrbuch, Jahrgangsbekleidung, OSF, etc.) werden jedoch durch uns als Verein ausgerichtet. Um eine Ungleichverteilung des Risikos zu minimieren, zahlen Nicht-Mitglieder erhöhte Unkostenbeiträge. Die Mitgliedschaft ist rechnerisch daher deutlich von Vorteil. Als Nicht-Mitglied besteht auch keine Möglichkeit, an der Entscheidungsfindung und -umsetzung teilzunehmen.

  • Wie viel kostet die Mitgliedschaft?

    Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da die endgültigen Beiträge durch die Abteilungen selber festgelegt werden. Bisher beträgt der Beitrag aber für die aktiven Schüler 3€ pro Quartal, für Ehemalige derzeit nichts.

  • Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

    Das geht sehr einfach und schnell: Entweder

    • per Mail an die Abteilung abiXXXX@abiturientia-gymsl.de oder schriftfuehrer@abiturientia-gymsl.de
    • oder über ein Onlineformular, erreichbar unter moodle.abiturientia-gymsl.de

    Die Frist hierzu beträgt 2 Wochen zum Ende eines Quartals. Bei Verlassen der Schule vor einem Abschluss erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Mit Erreichen eines Abschlusses erfolgt automatisch der Wechsel in die Ehemaligenabteilung.

  • Wie kann ich meine Daten ändern?

    Das geht sehr einfach über unser Onlineportal moodle.abiturientia-gymsl.de. Dort gibt es ein entsprechendes Formular.

  • Ich bin ehemaliger Schüler/Lehrer des GymSL und möchte nur meine Kontaktdaten in die Ehemaligendatenbank eintragen lassen. Geht das ohne Mitgliedschaft? Und wenn ja, wie?

    Die Mitgliedschaft in unserer Ehemaligenabteilung hat diverse Vorteile (Aktivitäten unter Ehemaligen, mit aktiven Schülern, Mitgestaltung von Projektkursen, etc.), daher würden wir uns freuen, Dich als neues Ehemaligenmitglied begrüßen zu dürfen.

    Wir haben aber auch Verständnis, wenn Du dies (aktuell) nicht möchtest. Daher gibt es auf unserer Homepage unter diesem Link die Möglichkeit, die Daten ohne Mitgliedschaft zu erfassen.

  • Mein Kind hat einen Mitgliedsantrag nach Hause mitgebracht. Wieso müssen die Daten online nochmals eingegeben werden?

    Dies hat 2 Gründe:

    1. Damit die Schüler entlastet werden (und nicht alle Daten händisch übertragen müssen)
    2. Damit beim Übertragen der Daten keine Flüchtigkeits- und Rechtschreibfehler entstehen (z. B. Zahlendreher bei der IBAN)
  • Ich möchte meine Kontonummer nicht preisgeben. Kann ich den Beitrag auch überweisen?

    Das geht leider nicht. Dafür gibt es auch einen Grund: Die Arbeitsbelastung, die Beiträge bzw. deren Bezahlung zu überwachen, ist bei Überweisungen viel höher als bei Lastschriften. Da diese Arbeit von den Schülern selbst gemacht werden müsste, wollen wir diese so entlasten. In der Vergangenheit hat sich auch gezeigt, dass bei fehlender Überweisung sehr viel Kommunikationsarbeit anfällt (hinterherlaufen). Daher ist in unserer Satzung festgelegt, dass der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird. Eine individuelle Vereinbarung ist daher nicht möglich.

    Ein Hinweis noch zum Thema Sicherheit: Mithilfe der IBAN (früher Kontonummer) ist es zwar möglich, Lastschriften auszuführen. Der Kontoinhaber hat aber das Recht, diese 8 Wochen lang zu widerrufen. Daher kann eine ungerechtfertigte Lastschrift jederzeit korrigiert werden. Die IBAN selbst ist für Dinge wie ungerechtfertigte Überweisungen oder andere Dinge nicht ausreichend. Ferner kann sie auch errechnet werden. Bei uns werden alle personenbezogenen Daten (u.a. die Zahlungsdaten) verschlüsselt gespeichert und nur notwendige Personen haben Zugriff hierauf.

  • Mein Kind möchte einen Vorstandsposten übernehmen. Geht das überhaupt?

    Die Frage kommt sehr häufig, lässt sich jedoch mit einem klaren „Ja“ beantworten. Vgl. dazu die Ausführungen hier

  • Mein Kind möchte einen Vorstandsposten übernehmen. Gibt es Risiken?

    Grundsätzlich freuen wir uns über jeden, der bei uns mitarbeiten möchte!

    Das Vereinsrecht stellt sich schützend vor ehrenamtliche Vorstände. Die Aussage „Als Vorstand steht man automatisch mit einem Bein im Knast!“ ist so nicht haltbar. Sicherlich gibt es Haftungsrisiken, vor allem bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aber dafür haben wir eine Mehr-Augen-Struktur, dass keiner schwerwiegende Entscheidungen alleine trifft. Für die unwahrscheinlichen Fälle, in denen eine Haftung des Vorstands in Frage kommt, haben wir entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Daher gibt es kein nennenswertes Risiko, sollte Ihr Kind sich bei uns im Vorstand engagieren.

    Vielmehr bieten wir durch unsere Struktur ein geschütztes Umfeld, in dem Erfahrungen gesammelt werden können, ohne weitreichende Risiken einzugehen. Für weitere Informationen siehe hier oder sprechen Sie uns an!

  • Mein Kind hat als Vorstand einen Vertrag unterschrieben. Wir möchten jedoch unsere Zustimmung nicht geben. Was passiert dann?

    Sofern ein Minderjähriger einen Vertrag im eigenen Namen abschließen möchte, braucht er die Zustimmung seiner Eltern. Ohne diese ist der Vertrag ungültig.

    Alle Verträge, die uns betreffen, werden jedoch im Namen des Vereins abgeschlossen. Ihr Kind tritt nur als Vertreter auf. Hierfür ist gem. §165 BGB keine Zustimmung durch die Eltern notwendig, da das Kind gar nicht selbst Bestandteil des Vertrages ist. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus einem solchen Vertrag ergeben, verwirklichen sich zwischen Verein und Vertragspartner.